Kontakt
Kontakt-Icon

Kontakt

Schreib uns eine E-Mail mit Fragen, Kommentaren oder Feedback.

Rettungsfähigkeit

Definition "Rettungsfähigkeit"

Rettungsfähigkeit definieren wir als die Fähigkeit, eine Person aus einer lebensgefährdenden Situation im Wasser zu befreien.

Was müssen nun die Helfenden können, damit er die Rettungsfähigkeit besitzt? Die Antwort ist abhängig davon, welche Institution, Organisation oder Verband man fragt! Wir möchten hier die gängisten Rettungsfähigkeiten vorstellen und erläutern was dafür erbracht werden muss.

Die hier aufgeführten Beispiele umfassen längst nicht umfassend das gesamte Thema. In vielen weiteren Anwendungsbereichen findet sich das Thema Rettungsfähigkeit mit unterschiedlichen Anforderungen wieder. So z.B. auch bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Hier findet man unterandern die DGUV Regel "107-001 - Betrieb von Bädern". Diese Regel gilt für die Hallen- und Freibäder und beschreibt im Abschnitt 5.13 die dafür notwendige Rettungsfähigkeit.

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.