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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Nordrhein e.V. findest du hier .
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Nordrhein e.V. findest du hier .
Der aktuelle Erlass des Ministerium für Schule und Bildung (MSB) NRW regelt unterandern die Rettungsfähigkeit der Lehrkräft sowie viele weitere Informationen rund um das Thema Sicherheitsförderung im Schulsport. Den Erlass und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Schulsport-NRW.de.
Die schwimmsporttreibenden Verbände (DLRG, DRK Wasserwacht und Schwimmerverband NRW) werden im Erlass als ausbildende und prüfende Organisationen für die Abnahme der Rettungsfähigkeit explizit aufgeführt. Darüberhinaus können die Beratern im Schulsport (BiS) weiterhin die Rettungsfähigkeit ausbilden und prüfen, sofern diese im Besitz einer gültigen Lehrbrechtigung sind.
Die wichtigste Veränderung mit den meisten Auswirkungen hat folgender Satz im Erlass „Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens alle 4 Jahre eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden“.
Die Verantwortung für die Einhaltung trägt die Schulleitung. Die Rettungsfähigkeit wird auch auf Personen (z.B. Sozialpädagogen) ausgeweitet, die im Rahmen des Ganztags aktiv sind.
Die kleine Rettungsfähigkeit wird bei Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,35 m (z.B. Lehrschwimmbecken) benötigt. Hier muss die Lehrkraft über das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze verfügen und
Die große Rettungsfähigkeit wird bei der Nutzung von öffentlichen, beaufsichtigten oder schuleigenen Bäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,35 m benötigt. Hier muss die Lehrkraft entweder
Wird im Einzelfall ein öffentlicher, aber nicht beaufsichtigter Badeplatz benutzt,
Dies ist z.B. auch in der Regel bei Klassenfahrten so.
Die Inhalte des Kurses entsprechen dem Curriculum der Rahmenkonzeption für die Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit, die das MSW mit den Schwimmsport treibenden Verbänden entwickelt hat und werden von Inhabern einer gültigen Lizenz vermittelt:
Die Kursdauer beträgt sechs UE (à 45 Minuten). In drei UE werden die theoretischen Inhalte sowie die lebensrettenden Sofortmaßnahmen vermittelt. In drei UE mit Wasserpraxis werden die im Erlass genannten wasserspezifischen Inhalte vermittelt und überprüft.
Alternativ kann auch ein Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze erworben werden, welches von allen DLRG Ortsgruppen und Bezirken im Landesverband Nordrhein angeboten wird.
Die Kurse zur Rettungsfähigkeit haben einen Stundenumfang von 6 Lerneinheiten à 45 Minuten. Die Inhalte des Kurses werden durch die Inhalte der Rettungsfähigkeit im Sicherheitserlass vorgegeben. Die wassersporttreibenden Verbände haben ein Curriculum für die Stundeninhalte der 6 Lerneinheiten zusammen mit dem MSW erarbeitet.
Um diese Rettungsfähigkeit zu erlangen kann sich die Lehrkraft in den Bezirken und Ortsgruppen der DLRG Nordrhein zu einem Kurs anmelden. Die regionalen Ansprechpartner finden sie auf der Internetseite: www.schulsport.nrw.de
Bei dem dort genannten Ansprechpartner bzw. auf der Internetseite der Gliederung können sie sich als Lehrkraft nach dem nächsten Kurs erkundigen. Der Ansprechpartner kann ihnen die Kursdaten und die Ausbildungsstätte nennen sowie weitere organisatorische Hinweise geben.
Für die Kurse gelten grundsätzlich folgende Regeln:
Nach erfolgreicher Teilnahme und Zahlung der Teilnahmegebühr erhalten sie als Lehrkraft direkt die Teilnahmebestätigung ausgehändigt. Diese dient auch als Quittung für die Vorlage bei der Schulleitung bzw. für die Steuererklärung.
Die Daten von der Teilnehmerliste werden an den Landesverband weitergeleitet.
Alternativ können sie als Lehrkraft auch ein Deutsches Rettungsschwimmabzeichen im normalen Kursbetrieb der regionalen Gliederung der DLRG erwerben. Es stehen die Deutsches Rettungsschwimmabzeiche Bronze, Silber oder Gold zur Auswahl. Die Ausbildung zum Rettungsschwimmer dauert länger, ist dafür aber fundierter und anspruchsvoller.
Das Deutsches Rettungsschwimmabzeiche Silber ist für Lehrkräfte bei Klassenfahrten interessant: Wird im Einzelfall ein öffentlicher, aber nicht beaufsichtigter Badeplatz benutzt,
Ja, die Lehrkräfte sind einerseits schon dadurch versichert, dass sie an einer beruflich notwendigen Fortbildung teilnehmen, andererseits sind sie auch als Teilnehmer an einer rettungsschwimmerischen Ausbildung der DLRG über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Ja, dieses Nichtmitglied ist in dieser Situation laut Auskunft der Bundesgeschäftsstelle versichert, da es auf eine rettungsschwimmerische Ausbildung hin arbeitet.
Nein, es wird die Abnahme der lebensrettenden Sofortmaßnahmen bescheinigt, folglich müssen diese die Lehrkräfte auch durchgeführt haben. Für die Lehrkräfte ist es im Zweifelsfall eine Auffrischung des Wissens.
Nein, ein Lehrscheininhaber oder Ausbilder Rettungsschwimmen kann diese Ausbildung komplett durchführen.
Ja, der Erwerb eines Rettungsschwimmabzeichens in einem Rettungsschwimmkurs ersetzt die Lehrerfortbildung, da die Ausbildung zum Rettungsschwimmer umfangreicher ist und die bei der Fortbildung geforderten Leistungen beinhaltet und übersteigt.
Ja, alle Nachweise auch Rettungsschwimmabzeichen egal ob Bronze, Silber oder Gold „verfallen“ für die Aufsicht beim Schulschwimmen nach 4 Jahren und dann muss mindestens die Teilnahme an der „Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit“ erneut nachgewiesen werden, um im Schwimmbad unterrichten zu dürfen.
Die Rettungsschwimmabzeichen „verfallen“ pauschal nicht. Die aber damit verbundene Rettungsfähigkeit ist auf eine bestimmte Zeit begrenzt und muss regelmäßig wiederholt werden. Seit dem Inkrafttreten des Erlasses gilt für den Schulbetrieb, dass alle Nachweise, auch die Rettungsfähigkeit über das Rettungsschwimmabzeichen nach 4 Jahren „verfallen“. Lehrkräfte müssen dann über mindestens die “Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit“ diese wieder auffrischen, um im Schwimmbad unterrichten zu dürfen.
Nein, dies können innerhalb der DLRG nur Lehrscheininhaber bzw. Ausbilder Rettungsschwimmen, da nur sie die entsprechende Ausbildung haben und die erbrachte Leistung mit ihrer Prüfernummer und Unterschrift auf der vorläufigen Teilnahmebestätigung und der Teilnehmerliste bestätigen.
Nein, auf Grund der unterschiedlichen Leistungen ist auszuschließen, dass mit einer großen Rettungsfähigkeit ein DRSA Silber für Freigewässer über 4 Jahre hinaus „verlängert“ werden kann. Um es etwas platt zu formulieren: Es ist nicht möglich die Leistung „25 Meter Streckentauchen“ zu erbringen, indem eine Person 10 Meter weit taucht. Ein DRSA Silber kann nur mit einem DRSA Silber „verlängert“ werden!
In dem Fall hat die Lehrkraft nur noch eine Rettungsfähigkeit für Schwimmbäder.
Es steht nicht explizit im Erlass, das für Freigewässer eine DRSA Silber auch nach 4 Jahren wiederholt werden muss, aber um auf der sicheren Seite zu sein, sollte eine Lehrkraft dies tun.
Grundsätzlich ist bei der Organisation der 6 Lehreinheiten alles möglich, z. B. 2x3 bzw. 3x2 Lerneinheiten.
Nein, da es sich nicht um ein Rettungsschwimmabzeichen handelt. Es reicht aus, eine vorgegebene Teilnehmerliste des Ministeriums für Schule und Weiterbildung auszufüllen.
Diese können bei Dirk Zamiara dirk.zamiara(at)nordrhein.dlrg.de in der Geschäftsstelle des Landesverbandes Nordrhein von den Ansprechpartnern der Gliederungen abgerufen werden.
Nein, dies ist nicht möglich, da es sich um einen landesweit festgelegten Betrag handelt. Alle entstehenden Kosten (Anmietung von zusätzlichen Wasserzeiten; Anschaffung von Ausbildungsmaterial (z. b. AED-Gerät); usw.) müssen davon getragen werden.
Ja, die Lehrkräfte reichen die Teilnahmebestätigung, auf der auch der Betrag von Euro 60,- bereits eingedruckt ist bei der Schulleitung oder bei der Steuererklärung ein und machen Fortbildungskosten geltend.
Nein, es gibt keine vorgeschriebene Mindestteilnehmerzahl. Es dürfen aber nicht mehr als 12 Lehrkräfte pro Lehrerfortbildung sein.
Natürlich sollte jede Gliederung auf ihrer Internetseite für die Lehrerfortbildung werben. Darüber hinaus kann die „Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit“ auch auf der Seite http://www.suche.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de/search/start
eingestellt werden. Diese Seite wird von Lehrkräften zur Fortbildungssuche genutzt.
Für Rückfragen zur Sicherheitsförderung im Schulsport bzw. Rettungsfähigkeit steht Ihnen Dirk Zamiara unter der Telefonnumer 0211-5360620 oder unter dirk.zamiara@nordrhein.dlrg.de zur Verfügung.
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