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Sportartspezifische Rettungsfähigkeit

Die sportartspezifische Rettungsfähigkeit beinhaltet die Fähigkeit, Personen in einer auf die jeweilige Sportart bezogenen Notfallsituation zu retten. Sie gilt deshalb nur für die betreffende Sportart.

Was genau die sportartspezifische Rettungsfähigkeit umfasst, ist im Erlass "Sicherheitsförderung im Schulsport" beschrieben. 

z.B. Schwimmen

Bei Ausflügen in ein Schwimmbad muss eine Lehrkraft das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Bronze besitzen. Die Lehrkraft kann die Aufsichtspflicht nicht auf das Badpersonal übertragen.

Besucht eine Lehrkraft im Rahmen eines Wandertages mit den Schülerinnen und Schülern einen nicht beaufsichtigten Badeplatz, muss sie als Aufsicht führende Lehrkraft das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber haben und die Schüler müssen nachweislich über das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze verfügen. Es reicht, wenn eine Lehrkraft im Besitz dieser Fähigkeit ist.

sonstige Wasseraktivitäten

Für Sportarten, die in den Rechtsgrundlagen nicht angesprochen werden, wird nach passende Aussagen aus anderen Sportarten gesucht. Wenn man z.B. „Stand-up Paddling“ machen möchte, schaut man bei den Vorgaben für Kanu oder Rudern nach.

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