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Die Landesverbandstagung


Die Landesverbandstagung ist das höchste Entscheidungsgremium im Landesverband.​

Sie findet alle vier Jahre statt und setzt sich aus den gewählten Delegierten der Bezirke und dem Vorstand des Landesverbandes zusammen.​

Zu den Aufgaben der Landesverbandstagung gehören u.a.​

  • strategische Entscheidungen zur Zukunft des Landesverbandes

  • die Entscheidung über die Satzung des Landesverbandes​

  • die Wahl des Landesverbandsvorstandes​

  • doe Wahl von Schiedskommission, Ehrungsausschuss und Delegierten zur Bundestagung​

  • die Festlegung des Haushaltes des Landesverbandes​

  • die Beschlussfassung über die Verteilung der Beitragsanteile im Landesverband​

  • ddie Entscheidung über vorliegende Anträge​

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