Die Landesverbandstagung
Die Landesverbandstagung ist das höchste Entscheidungsgremium im Landesverband.
Sie findet alle vier Jahre statt und setzt sich aus den gewählten Delegierten der Bezirke und dem Vorstand des Landesverbandes zusammen.
Zu den Aufgaben der Landesverbandstagung gehören u.a.
strategische Entscheidungen zur Zukunft des Landesverbandes
die Entscheidung über die Satzung des Landesverbandes
die Wahl des Landesverbandsvorstandes
doe Wahl von Schiedskommission, Ehrungsausschuss und Delegierten zur Bundestagung
die Festlegung des Haushaltes des Landesverbandes
die Beschlussfassung über die Verteilung der Beitragsanteile im Landesverband
ddie Entscheidung über vorliegende Anträge