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Der Landesverbandsrat


In der Zeit zwischen den Landesverbandstagungen übernimmt der Landesverbandsrat die Aufgaben als oberstes Gremium des Landesverbandes.​

Der Landesverbandsrat findet in der Regel zweimal im Jahr statt.​

Er setzt sich zusammen aus jeweils einem Vertreter der Bezirke und dem Vorstand des Landesverbandes.​

​Zu den Aufgaben der Räte gehören u.a.:​

  • Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Revisoren, ​

  • Ergänzungswahl von Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bundestagung​

  • vorzeitige Amtsenthebung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Vorstandes gemäß § 28 Satz 3,  ​

  • Entlastung des Vorstandes, ​

  • Genehmigung des Jahresabschlusses, ​

  • Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes,

  • ... und weitere Aufgaben gemäß der Satzung

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