Der Landesverbandsrat
In der Zeit zwischen den Landesverbandstagungen übernimmt der Landesverbandsrat die Aufgaben als oberstes Gremium des Landesverbandes.
Der Landesverbandsrat findet in der Regel zweimal im Jahr statt.
Er setzt sich zusammen aus jeweils einem Vertreter der Bezirke und dem Vorstand des Landesverbandes.
Zu den Aufgaben der Räte gehören u.a.:
Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Revisoren,
Ergänzungswahl von Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bundestagung
vorzeitige Amtsenthebung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Vorstandes gemäß § 28 Satz 3,
Entlastung des Vorstandes,
Genehmigung des Jahresabschlusses,
Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes,
... und weitere Aufgaben gemäß der Satzung