Seminare Jugend
Sporthelfer II (Nr.: 2025-6.607-1)
- Status
- freie Plätze vorhanden
- Zielgruppe
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren, welche innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einem SH I teilgenommen haben.
-
Voraussetzungen
(einzureichen bis 23.06.2025) -
- Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
- Mindestalter 13 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
- Maximalalter 17 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
- Teilnahme am SH I in den letzten zwei Jahren (oder Teilnahme am Sporthelfer 1-Kurs in diesem Jahr)
- Inhalt
Im Sporthelfer II erweitert ihr eure Kenntnisse aus dem Sporthelfer I.
In selbstgestalteten kleinen Projekten oder Teileinheiten entwickelt ihr interessante Angebote, die ihr dann in der Kinder- und Jugendarbeit eures Vereins umsetzen könnt.
Inhalte:- an der Zielgruppe ausgerichtete Programme und Angebote entwickeln, um diese in der Praxis umzusetzen
- zielgruppenspezifische Planung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten
- Sicherheit und Aufsichtspflicht
- Eigenständigkeit der Jugend und ihre Jugendordnung
- Kooperation und Zusammenarbeit mit anderen Partnern
- Planungstechniken bei der Vorbereitung von Praxisangeboten
- eigenständige Planung, Durchführung und Auswertung eines Praxisbeispiels
- Auseinandersetzung mit dem Umgang bei Konflikten
- Ziele
- Planung und Durchführung zeitgemäßer, innovativer Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.
- Eigenverantwortlichkeit und Mitbestimmung erleben.- Veranstalter
- Landesjugend DLRG-Jugend
- Verwalter
- Seminarorganisation (Kontakt)
- Veranstaltungsort
- Sport und Tagungszentrum Hachen, Sundern, Am Holthahn 1, 59846 Sundern-Hachen
- Termin
-
13.08. 15:00 Uhr bis 17.08.25 13:00 Uhr - Sport und Tagungszentrum Hachen, Sundern: 59846 Sundern-Hachen, Am Holthahn 1
- Meldeschluss
- 23.06.2025 23:59
- Teilnehmerzahl
-
Minimal: 8
Maximal: 15 - Teilnehmerkreis
- DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
- Gebühren
-
- 100,00 € für Teilnehmergebühr
- 20,00 € für Stornogebühr
- Verpflegung
- Verpflegung ist vorgesehen
- Unterbringung
- Unterbringung ist vorgesehen
- Sonstiges
Wenn Sporthelfer I + II erfolgreich durchlaufen wurden, wird die komplette Sporthelferausbildung als Basismodul zur ÜL-C-Ausbildung und Jugendleiterausbildung anerkannt.
Weiterhin wird in der DLRG Nordrhein und der DLRG Westfalen eine erfolgreich durchlaufene SH-Ausbildung (SH I und SH II; zusammen 70 LE), die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, als MDB (15 LE) anerkannt.
Die Unterbringung erfolgt in Doppelzimmern. Sollten Sie die Unterbringung in einem Einzelzimmer wünschen, so ist dieses bei vorhandener Kapazität in dem Seminarhaus durch den Teilnehmenden zu buchen. Die entstehenden Kosten trägt der Teilnehmende.
- Dokumente