Das Schiedsgericht
Das Schiedsgericht ist das interne „Gericht“ und die oberste Kontrollinstanz des Landesverbandes.
Es ist zuständig für alle strittigen Fragen und Auseinandersetzungen innerhalb des Landesverbandes, Einsprüchen und Klagen von Mitgliedern und Gliederungen.Es überwacht die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Gremien und kontrolliert die Einhaltung von Satzung und Ordnungen der DLRG. Es wird immer von einem Juristen mit der Befähigung zum Richteramt geleitet.
Das Schiedsgericht hat ebenfalls die Aufgabe, innerhalb des Landesverbandes das Ansehen der DLRG zu wahren und Verstöße hiergegen zu ahnden .Es ist seine Aufgabe, anstelle der ordentlichen Gerichtsbarkeit alle Streitigkeiten zwischen Mitgliedern untereinander, zwischen Mitgliedern und Gliederungen und zwischen Gliederungen untereinander zu entscheiden, soweit es sich um Rechte und Pflichten handelt, die sich aus den Satzungen der DLRG ergeben.
Die Aufgaben und die Sanktionsmöglichkeiten der Schiedskommission werden in einer für die gesamte DLRG verbindlichenSchiedsordnung geregelt.