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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Nordrhein e.V. findest du hier .

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FAQ - Erste Hilfe Kurse (BG)

Die bei einem Erste-Hilfe-Kurs eingesetzten Übungsphantome sowie die dazugehörigen Gesichtsteile müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und gemäß den Vorgaben des Handbuchs sorgfältig und fachgerecht hygienisch aufbereitet sein. Dies ist wichtig, um das Risiko der Übertragung von Krankheitserregern zwischen den Teilnehmenden zu minimieren.

Damit der Nachweis über die durchgeführte Desinfektion für alle Beteiligten nachvollziehbar ist, muss nicht nur die Desinfektionsmaßnahme selbst, sondern auch deren Dokumentation – inklusive Angabe der verwendeten Chargennummer – vor Beginn des Seminars liegen.

Dies stellt sicher, dass sämtliche Hygieneanforderungen eingehalten werden und der Schutz der Teilnehmenden jederzeit gewährleistet ist. Eine sorgfältige Dokumentation dient zudem als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und ermöglicht im Bedarfsfall die lückenlose Nachverfolgung der verwendeten Materialien und Desinfektionsmittel.

Der von Euch geplante Erste-Hilfe-Kurs muss spätestens 10 Tage vor Kursbeginn mittels Formular schriftlich bei der Geschäftsstelle angemeldet werden. Verwendet hierfür ausschließlich die E-Mail-Adresse bg@nordrhein.dlrg.de.

Nach erfolgter Registrierung des Kurses bei der Berufsgenossenschaft erhaltet Ihr von uns eine schriftliche Bestätigung (bzw. Zugang zum Kurs im ISC) sowie die entsprechende Kursnummer zur Dokumentation und Abrechnung.

Da wir als Landesverband Nordrhein die durch die Berufsgenossenschaft ermächtigte Stelle zur Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen sind, ist es zwingend erforderlich, dass uns die nachfolgenden Unterlagen im Original und vollständig ausgefüllt vorliegen. Bitte sendet die nachfolgenden Unterlagen ausschließlich auf dem Postweg an die Geschäftsstelle zu.

Folgende Dokumente sind einzureichen:

  • Lehrgangsdokumentation
    (vom ISC generiert und – falls erforderlich – händisch korrigiert)

  • Teilnehmerdatenblätter
    (vom ISC generiert)

    • Bei Kursen für die Unfallkasse sind zusätzlich die entsprechenden Gutscheine einzureichen.

    • Sofern nicht alle Teilnehmenden über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden, ist zusätzlich neben dem "Abrechnungsformular BG" eine vollständige Teilnehmerliste beizufügen.

  • Desinfektionsnachweis

  • Abrechnungsformular BG

Wir bitten um sorgfältige und vollständige Zusammenstellung der Unterlagen, damit eine reibungslose Bearbeitung und Abrechnung gewährleistet werden kann.

Um eine fristgerechte und zügige Abrechnung der durchgeführten Erste-Hilfe-Kurse sicherzustellen, ist es erforderlich, dass die vollständige und ordnungsgemäß ausgefüllte Dokumentation spätestens innerhalb von vier Kalenderwochen nach Kursdurchführung auf dem Postweg in der Geschäftsstelle eingeht.

Sollte es aus wichtigen persönlichen oder organisatorischen Gründen einmal nicht möglich sein, diese Frist einzuhalten, besteht die Möglichkeit, vor Ablauf der vier Wochen mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und eine individuelle Fristverlängerung zu vereinbaren.

Bitte beachtet: Kurse, deren Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht werden, werden nicht mehr abgerechnet. In diesen Fällen entfällt somit auch die Möglichkeit einer nachträglichen Bearbeitung.

Wir bitten daher um eine rechtzeitige und vollständige Übersendung der Unterlagen, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann.

Falls ein Ausbilder oder eine Ausbilderin unerwartet erkrankt oder aus anderen Gründen den geplanten Kurs nicht durchführen kann, muss der Landesverband zeitnah und in schriftlicher Form darüber informiert werden. Bitte teilt uns auch direkt den Namen der Person mit, die den Kurs als anerkannter „Ersatz“-Ausbilder übernehmen wird. Für die Mitteilung nutzt bitte ausschließlich die E-Mail-Adresse bg(at)nordrhein.dlrg.de.

Lehrkräfte müssen ihre Lehrberechtigung alle drei Jahre durch eine Fortbildung im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten (8 UE medizinisch-fachlich und 8 UE pädagogisch) aktualisieren. Nur so bleibt die Lehrberechtigung gültig.

Wird die Fortbildungsfrist überschritten und keine Fortbildung absolviert, erlischt die Lehrberechtigung.
Um die Lehrberechtigung wiederzuerlangen, muss in diesem Fall der Themenbereich II „Fachdidaktische Umsetzung Erste Hilfe“ gem. DGUV Grundsatz 304-003, Anhang 1, erneut besucht werden. Der Umfang beträgt mindestens 32 Unterrichtseinheiten.

Im Landesverband Nordrhein wird dieser Lehrgang immer nur dann angeboten, wenn ein EH Ausbilder Lehrgang stattfindet und dort noch Restplätze vorhanden sind.

FAQ - Erste Hilfe mit Selbstschutzinhalten (EHSH)

Durch einen Qualifikationslehrgang - Dauer 8UE - davon 4UE Online (ILLIAS). Die Qualifikation kann über die Fortbildung EH/SAN vom LV verlängert werden, oder in dem Kompaktkurs der 2x im Jahr (Herbst und Frühjahr) angeboten wird. 

Für das Modul 1+2 benötigt man nur eine Ausbilderqualifikation der DLRG, das kann also auch ein Lehrschein oder eine Juleica sein. Für das Modul EHSH-M3 wird ein gültiger EH-Ausbilder benötigt.

Alle Ausbilder brauchen eine Einweisung in die aktuellen Unterlagen des BBK (2025-2029). Somit ist die Qualifikation bis Ende 2029 gültig.

Bestehende Ausbilder bekommen die Qualifikation über die Online Fortbildung im ILLAS. Hier sind auch alle Unterlagen zum EHSH abgelegt. Zudem gibt es im ISC unter Dokumente -> Medizin->EHSH noch mal alle Dokumente. Dort ist auch der RB von Hanno Wehner (ehemalsThomas) mit dem Link zu ILLIAS dem e-Learning Portal.

Alle die schon eine Einweisung in das Konzept haben, können hier ihr Upgrade auf das neue Konzept 25-29 machen und die Urkunde beim LV/Bund einreichen.

Bei der Materialstelle gab es für die Unterlagen bis 2024 für Refernten. Diese Tasche gibt es nicht mehr und wird auch nicht mehr aufgelegt.

Für die Teilnehmer gibt es für Modul 1-3 eine Broschüre über die Materialstelle zu bestellen. Ausbilder Folien und Curriculum sind im ISC vorhanden.

Das E-Learning-Modul steht unter „lernen.dlrg.net → Magazin → Baumansicht ->Bundesverband → Medizin → EHSH“ bereit.

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