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BFD Bundesfreiwilligendienst in der DLRG Nordrhein

Seit 01.07.2011 gibt es den neuen Bundesfreiwilligendienst (BFD). Der BFD löst den bisherigen Zivildienst ab, der jetzt zusammen mit der Wehrpflicht ausgesetzt ist.

Die DLRG Nordrhein ist als Einsatzstelle anerkannt und bietet mit ihrer Einsatzvielfalt viele attraktive Tätigkeiten für einen Bundesfreiwilligendienst.

Die Freiwilligen können sich nach einem Grundeinführungsblock und Ausbildung zum Rettungsschwimmer und weiteren zusätzlichen Ausbildungseinheiten zum Ausbilder Schwimmen oder Rettungsschwimmen weiterqualifizieren. Abhängig von der Einsatzdauer kann der Freiwillige bei der DLRG eine DOSB Trainer C Lizenz erwerben. Nach einer Tätigkeit im Ausbildungsbetrieb wird ein Einsatz im Wasserrettungsdienst an den örtlichen Gewässern und im Zentralen Wasserrettungsdienst an Nord- und Ostsee angestrebt.

Der Bundesfreiwilligendienst wird für Männer und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht angeboten. Der Einsatz beträgt in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 24 Monate. Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung zu leisten. Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, können auch Teilzeit beschäftigt werden (mindestens 20 Wochenstunden). Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert. Die Freiwilligen erhalten ein angemessenes Taschengeld.

 

Nähere Informationen unter: www.dlrg.de/die-dlrg/bundesfreiwilligendienst.html

Fragen rund um das Thema Bundesfreiwilligendienst können Sie gerne per Mail an uns stellen: hier klicken

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